1. Dauer:

Der Wettbewerb beginnt am 3. November 2008 und endet am 5. Juni 2009. Alle Einsendungen müssen bis zum 5. Juni 2009, 17 Uhr (US-Pazifikzeit) bei Adobe eintreffen.

2. Teilnahmevoraussetzungen:

Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und als Vollzeitstudent/-in an einer anerkannten Hochschule in den 50 US-Bundesstaaten, Washington D.C. oder einem der folgenden Länder immatrikuliert ist: Kanada, Mexiko, Großbritannien/Nordirland, Irland, Schweiz, Frankreich, Deutschland, Österreich, Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland, Niederlande, Belgien, Italien, Südafrika, Australien, Neuseeland, Japan, Korea, Singapur, Taiwan, Hongkong, Volksrepublik China, Kroatien, Tschechische Republik, Ungarn, Indien, Portugal, Brasilien, Spanien oder Türkei. Zudem muss diese Person die Staatsbürgerschaft des betreffenden Landes oder ein offizielles Arbeits- oder Studentenvisum für das betreffende Land besitzen. Bei Gruppeneinsendungen müssen alle Personen, die an der Einsendung mitgewirkt haben, auf dem Teilnahmeformular aufgeführt werden und die obigen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Eine dieser Personen muss auf dem Teilnahmeformular als Teamleiter angegeben werden. Mitarbeiter, selbstständige Unternehmer, leitende Angestellte und Führungskräfte des Sponsors, dessen verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Werbe-, Marketing- und Ausführungsagenturen sowie Rechtsberater, das Schiedsrichterkomitee, die nächsten Angehörigen und im Haushalt lebenden Personen dieser Personen sind zur Teilnahme am Wettbewerb nicht berechtigt. Es gelten sämtliche bundes- und einzelstaatlichen, regionalen, autonomen und lokalen Gesetze und Verordnungen. Dieser Wettbewerb ist in Rechtsräumen ungültig, in denen er nicht zugelassen ist.

3. Kategorien und Beurteilung:

Jede Einsendung muss die in Abschnitt 4 unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Einsendungen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Abgeänderte, unkenntlich gemachte, beschädigte, unleserliche oder unvollständige Teilnahmeformulare sind nicht zugelassen und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen werden Einsendungen mit Inhalten, die nach freiem Ermessen des Sponsors pornografischer Art, unzüchtig oder sexuell freizügig sind. Nach Überprüfung der Einsendungen auf die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen werden sie von einem vom Sponsor ausgewählten unabhängigen Schiedsrichterkomitee beurteilt. Die Entscheidungen der Schiedsrichter sind endgültig und verbindlich. Die Schiedsrichter haben das Recht, Einsendungen einer anderen Kategorie zuzuordnen oder nur bestimmte Teile einer Einsendung auszuzeichnen. Es gibt 3 (drei) Kategoriebereiche mit 12 (zwölf) Kategorien. Gleichgültig ob Einsendungen von einer einzelnen Person oder einer Gruppe eingereicht wurden, werden in jeder Kategorie Preise an einen Gewinner und zwei Finalisten vergeben, es sei denn, dass die Schiedsrichter aufgrund der Qualität der Einsendungen keine drei Einsendungen für preiswürdig halten. Sowohl die von einzelnen Personen als auch die von Gruppen eingereichten Einsendungen werden in jeder Kategorie zusammen nach einem Punktesystem nach den Kriterien Originalität, Effektivität bei der Erreichung des Kommunikationsziels und Fähigkeiten des/der Teilnehmer(s) bei der Anwendung von Adobe-Produkten gemäß den Angaben auf den Teilnahmeformularen bewertet. Die Kategoriebereiche sind „Interaktive Medien“, „Bewegung und Video“ und „Traditionelle Medien“.

Im Bereich „Interaktive Medien“ stehen die folgenden Kategorien für Einsendungen zur Verfügung:

A. Designs auf Browserbasis

Zu möglichen Einsendungen in dieser Kategorie zählen Designs, die durch einen Browser an einem Computer oder einem anderen Gerät (mit Ausnahme von Mobiltelefonen) angeschaut werden. Bei der Einsendung ist die Interaktion mit dem Teilnehmer erforderlich, wie z. B. Experience-Design, mit Hilfe von Cascading Style Sheets (CSS) entwickelte Websites, User-Interface-Design und eLearning-Projekte, und die Einsendung muss vorwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) mit Adobe-Tools geschaffen worden sein.

Die Beiträge müssen in einem mit Adobe® Flash® Software kompatiblen Format, EXE- oder APP-Format oder als URL-Referenz, wo der Inhalt bis zum 30. Juni 2008 unverändert bleibt, auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Falls die Einsendung das Halbfinale erreicht, muss sie auf CD oder DVD-ROM zusammen mit den Originaldigitaldateien im Adobe-Softwareformat eingereicht werden.

Finalisten sind verpflichtet, sämtliche relevanten Freigaben zur Verwendung von nicht von ihnen selbst entwickelten schöpferischen Arbeiten (wie z. B. Musik) einzureichen.

B. Nicht-Browser-basierte Designs

Zu den möglichen Einsendungen in dieser Kategorie zählen Designs am Computer oder an anderen Geräten, die die Interaktion mit dem Teilnehmer erfordern, wie z. B. Experience-Design, Kiosks, User-Interface-Design, DVDs und eLearning-Projekte, die sich dauerhaft auf dem Computersystem befinden und nicht über einen Browser zugänglich gemacht werden sollen. Die Einsendungen müssen vorwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) mit Adobe-Tools geschaffen worden sein.

Die Beiträge müssen in einem mit Flash kompatiblen Format, EXE- oder APP-Format oder als URL-Referenz, wo der Inhalt bis zum 30. Juni 2008 unverändert bleibt, auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Falls die Einsendung das Halbfinale erreicht, muss sie auf CD oder DVD-ROM zusammen mit den Originaldigitaldateien im Adobe-Softwareformat eingereicht werden.

Finalisten sind verpflichtet, sämtliche relevanten Freigaben zur Verwendung von nicht von ihnen selbst entwickelten schöpferischen Arbeiten (wie z. B. Musik) einzureichen.

C. Anwendungsentwicklung:

Geeignete Einsendungen in dieser Kategorie umfassen u. a. Anwendungen, die (mit Hilfe von Adobe AIR™-Software) im Browser oder auf dem Desktop laufen können. Beispiele solcher Anwendungen stehen unter www.flex.org/showcase zur Verfügung. Diese Anwendungen haben sowohl eine Design- als auch eine Entwicklungskomponente und werden häufig von Teams geschaffen, zu denen Designer und Anwendungsentwickler gehören.

Einsendungen in dieser Kategorie sind Komponenten und Anwendungen, die die Benutzererfahrung (durch innovative Layouts, Datenvisualisierung und interessantes Look und Feel) verbessern, mit Hilfe von Adobe Flex™ und/oder Adobe AIR geschaffen wurden und möglicherweise die Verwendung von Ajax mit einschließen. Die Anwendung sollte vollständig genug sein, damit das Konzept veranschaulicht wird.

Die Beiträge müssen im Adobe AIR-Format oder als URL-Referenz, wo die Anwendung bis zum 30. Juni 2008 unverändert bleibt, auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Finalisten sind verpflichtet, sämtliche relevanten Freigaben zur Verwendung von nicht von ihnen selbst entwickelten schöpferischen Arbeiten (wie z. B. Musik oder Bilder) einzureichen.

Die Einsendungen müssen zusammen mit den Originaldigitaldateien im Adobe-Softwareformat eingereicht werden.

D. Installationsdesign

Geeignete Einsendungen in dieser Kategorie umfassen u. a. Installationsdesign, Wegfindungssysteme, Kioske, Ausstellungsdesign, Umweltgrafiken und Einzelhandels-Interior Design, die vom Benutzer durch die Stimulierung seiner Sinne ein gewisses Maß an Interaktivität erfordern. Die Einsendungen müssen vorwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) mit Adobe-Tools geschaffen worden sein.

Die Beiträge müssen als PDF-Dateien – als erläuterte Mock-ups – in einem mit Flash kompatiblen Format, EXE- oder APP-Format oder als URL-Referenz, wo der Inhalt bis zum 30. Juni 2008 unverändert bleibt, auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Falls die Einsendung das Halbfinale erreicht, muss sie auf CD oder DVD-ROM zusammen mit den Originaldigitaldateien im Adobe-Softwareformat eingereicht werden.

Finalisten sind verpflichtet, sämtliche relevanten Freigaben zur Verwendung von nicht von ihnen selbst entwickelten schöpferischen Arbeiten (wie z. B. Musik) einzureichen.

E. Mobiles Design:

Zu den möglichen Einsendungen in dieser Kategorie zählen Medien, die für mobile Geräte entworfen wurden und ausschließlich zur Verwendung mit mobilen Endgeräten bestimmt sind, wie z. B. animierte Werbung, Websites, Spiele und Widgets (Icons, Avatare, Desktops). Die Einsendungen müssen vorwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) mit Adobe-Tools geschaffen worden sein.

Die Beiträge müssen als emulierte Version in einem mit Flash Player kompatiblen Format oder als URL, auf der der Inhalt bis zum 30. Juni 2008 unverändert bleibt, auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Falls die Einsendung das Halbfinale erreicht, muss sie auf CD oder DVD-ROM zusammen mit den Originaldigitaldateien im Adobe-Softwareformat eingereicht werden.

Finalisten sind verpflichtet, sämtliche relevanten Freigaben zur Verwendung von nicht von ihnen selbst entwickelten schöpferischen Arbeiten (wie z. B. Musik) einzureichen.

Im Bereich „Bewegung und Video“ stehen die folgenden Kategorien für Einsendungen zur Verfügung:

A. Animation

Zu geeigneten Einsendungen in dieser Kategorie zählen u. a. narrative, personen-basierte oder experimentelle Animationen, mit einer beliebigen Kombination von computergenerierten Grafiken, Spezialeffekten oder digitalen Reproduktionen gezeichneter Bilder. Die Einsendungen müssen vorwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) mit Adobe-Tools geschaffen worden sein. Es werden nur die ersten fünf (5) Minuten beurteilt.

Die Beiträge müssen auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Die Beiträge müssen in Form einer URL-Referenz für ein Online-Videoportal wie Youtube auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Falls die Einsendung das Halbfinale erreicht, muss sie auf DVD-ROM im QuickTime- oder AVI-Format zusammen mit den Originaldigitaldateien im Adobe-Softwareformat eingereicht werden.

Finalisten sind verpflichtet, sämtliche relevanten Freigaben zur Verwendung von nicht von ihnen selbst entwickelten schöpferischen Arbeiten (wie z. B. Musik) sowie einen einminütigen Clip im QuickTime-Format zur Ansicht bei der Preisvergabeveranstaltung einzureichen.

B. Live-Action-Filme

Geeignete Einsendungen in dieser Kategorie umfassen u. a. narrative oder nicht narrative Kurzfilme oder Videos, Dokumentationen und Werbespots auf Video inklusive Bearbeitung, die aus kontinuierlicher Live-Action entstanden sind. Die Verwendung von visuellen Effekten ist freigestellt. Die Einsendungen müssen vorwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) mit Adobe-Tools geschaffen worden sein. Es werden nur die ersten fünf (5) Minuten beurteilt.

Die Beiträge müssen auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Die Beiträge müssen in Form einer URL-Referenz für ein Online-Videoportal wie Youtube auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Falls die Einsendung das Halbfinale erreicht, muss sie auf DVD-ROM im QuickTime- oder AVI-Format zusammen mit den Originaldigitaldateien im Adobe-Softwareformat eingereicht werden.

Finalisten sind verpflichtet, einen einminütigen Clip im QuickTime-Format zur Ansicht bei der Preisvergabeveranstaltung einzureichen.

Finalisten sind verpflichtet, sämtliche relevanten Freigaben zur Verwendung von nicht von ihnen selbst entwickelten schöpferischen Arbeiten (wie z. B. Musik) sowie Freigaben zum Auftreten der Schauspieler einzureichen.

C. Bewegtgrafik:

Geeignete Einsendungen in dieser Kategorie sind Composited Text, animierte Grafik und/oder Live Action und können Film-Trailer, Titel, Werbespots, öffentliche Bekanntmachungen, Markenidentität usw. umfassen. Die Einsendungen müssen vorwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) mit Adobe-Tools geschaffen worden sein.

Die Beiträge müssen auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Die Beiträge müssen in Form einer URL-Referenz für ein Online-Videoportal wie Youtube auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Falls die Einsendung das Halbfinale erreicht, muss sie auf DVD-ROM im QuickTime- oder AVI-Format zusammen mit den Originaldigitaldateien im Adobe-Softwareformat eingereicht werden.

Finalisten sind verpflichtet, einen einminütigen Clip im QuickTime-Format zur Ansicht bei der Preisvergabeveranstaltung einzureichen.

Im Bereich „Traditionelle Medien“ stehen die folgenden Kategorien für Einsendungen zur Verfügung:

A. Illustrationen:

Zu geeigneten Einsendungen in dieser Kategorie zählen redaktionelle Illustrationen, die zur Vermittlung von Informationen oder Erläuterung von Konzepten verwendet werden, narrative Illustrationen (einschließlich einer Reihe von bis zu sechs Illustrationen für Bücher), Illustrationen für Computerspiele sowie technische, wissenschaftliche und architektonische Illustrationen. Die Einsendungen müssen vorwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) mit Adobe-Tools geschaffen worden sein.

Die Beiträge müssen mit einer Kopie im PDF-Format und bis zu zehn Bildern der eingereichten Arbeit im JPEG-Format mit eingebetteten Farbprofilen auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Falls die Einsendung das Halbfinale erreicht, muss sie im Druckformat zusammen mit den Originaldigitaldateien im Adobe-Softwareformat eingereicht werden.

B. Verpackungen

Mögliche Einsendungen in dieser Kategorie umfassen Beispiele oder Bilder einer 3D-Produktverpackung, einschließlich des Layouts für Kartons, Aufschriften, Beutel/Taschen oder Präsentation der Ware im Regal (on-shelf merchandising). Die Einsendungen müssen vorwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) mit Adobe-Tools geschaffen worden sein.

Die Beiträge müssen mit einer Kopie im Adobe PDF-Format und bis zu zehn Bildern der eingereichten Arbeit im JPEG-Format auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Falls die Einsendung das Halbfinale erreicht, muss sie im Druckformat zusammen mit den Originaldigitaldateien im Adobe-Softwareformat eingereicht werden.

C. Fotografien

Geeignete Einsendungen in dieser Kategorie umfassen einzelne Bilder oder eine Reihe von bis zu zehn zusammengehörigen Bildern. Die Bilder müssen fotografischer Art sein und vorwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) mit Adobe-Tools digital verbessert oder manipuliert worden sein.

Die Beiträge müssen im PDF-Format mit eingebetteten Farbprofilen zusammen mit bis zu zehn Bildern des bzw. der eingereichten Stücke(s) im JPEG-Format auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Falls die Einsendung das Halbfinale erreicht, muss sie im Druckformat zusammen mit den Originaldigitaldateien im Adobe-Softwareformat eingereicht werden.

D. Druckkommunikation

Zu möglichen Einsendungen in dieser Kategorie zählen u. a. Werbung, Markenwerbung und sonstige verkaufsfördernde Kommunikation, Bücher, Broschüren, Kataloge, Identifikationssysteme, Zeitschriften, Poster und andere gedruckte Dokumente, die vorwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) mit Adobe-Tools geschaffen wurden.

Die Beiträge müssen mit einer Kopie im Adobe PDF-Format und bis zu zehn Bildern der eingereichten Arbeit im JPEG-Format auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.

Falls die Einsendung das Halbfinale erreicht, muss sie im Druckformat zusammen mit den Originaldigitaldateien im Adobe-Softwareformat eingereicht werden.

4. Teilnahme:

Teilnahmeformulare sind nur auf der Website für die Teilnahme am Wettbewerb unter www.ADAAentry.com erhältlich. Füllen Sie das Teilnahmeformular online vollständig aus. Für die Teilnahme muss Folgendes eingereicht werden:

A. Ein vollständig online ausgefülltes Teilnahmeformular mit einer Erklärung des Künstlers oder einer Erklärung des Kommunikationsziels der Einsendung in höchstens 100 Worten, einer kurzen, höchstens 100 Worte umfassenden Erläuterung über die Art der Produktion und der von der Wettbewerbs-Website zugewiesenen Teilnahmenummer.

B. Eine digitale Kopie des gültigen Studentenausweises, des Immatrikulationsbescheids oder eines Briefes der Hochschule, in dem bestätigt wird, dass Sie als Vollzeitstudent/-in im Fachbereich Bildende Künste an einer Hochschule in den 50 US- Bundesstaaten, Washington D.C. oder einem der folgenden Länder immatrikuliert sind: Kanada, Mexiko, Großbritannien/Nordirland, Irland, Schweiz, Frankreich, Deutschland, Österreich, Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland, Niederlande, Belgien, Italien, Südafrika, Australien, Neuseeland, Japan, Korea, Singapur, Taiwan, Hongkong, Volksrepublik China, Kroatien, Tschechische Republik, Ungarn, Indien, Portugal, Spanien oder Türkei. Bei Gruppeneinsendungen müssen die obigen Angaben für jedes Mitglied der Gruppe gemacht werden. Einsendungen ohne diese Angaben für die einzelne Person bzw. für jedes Mitglied einer Gruppe werden disqualifiziert.

C. Eine Originalarbeit, die nicht vor dem 1. Mai 2007 geschaffen wurde und in eine der in Abschnitt 3 oben beschriebenen Kategorien passt. Die Arbeit muss vorwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) mit den in der entsprechenden obigen Kategorie angegebenen Adobe-Tools geschaffen worden sein und zusammen mit Originaldigitaldateien im Adobe-Softwareformat eingereicht werden.

D. Einsendungen, die das Halbfinale erreichen, müssen mit der von der Wettbewerbs-Website zugewiesenen Teilnahmenummer versehen sein und in einer geschützten Verpackung per Post oder Zustelldienst (wie z. B. FedEx, DHL oder UPS) an die Anschrift geschickt werden, die in den Informationen zum Halbfinale aufgeführt ist. Die Einsendungen für das Halbfinale müssen bis zum 23. Juni 2009 eingeschickt werden (es zählt das Datum des Poststempels), sonst werden sie disqualifiziert. Einsendungen, die die obigen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer können bis zu drei (3) Einsendungen einreichen, vorausgesetzt, dass jede Einsendung für eine andere Kategorie bestimmt ist. Jede Einsendung muss dabei separat eingereicht werden. In jedem Fall gehen eingereichte Einsendungen in das ausschließliche Eigentum von Adobe über und werden nicht zurückgeschickt. Die Halbfinalisten werden gebeten, ihre Einsendung dem Programm zu spenden, das diese für besondere Zwecke zur Unterstützung der Ausweitung des Programms verwenden wird, z. B. in Grundschulen, um Schüler zu inspirieren. Der Sponsor übernimmt keine Verantwortung für Einsendungen, die beim Versand verloren gehen oder beschädigt werden. Der Sponsor bemüht sich in angemessenem Maße, die bei ihm eingehenden Einsendungen vor Verlust und Beschädigung zu schützen; er haftet jedoch nicht für mittelbaren, unmittelbaren oder Folgeschaden infolge des Verlusts oder der Beschädigung einer Einsendung. Sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist, beschränkt sich die Haftung des Sponsors auf (a) den Wert der Medien, auf denen sich die Einsendung befand, oder (b) 50 USD, je nachdem, welches der niedrigere Wert ist. Diese Klausel trifft nicht auf Teilnehmer in Indien zu. Die Halbfinalisten erhalten die Postanschrift, wenn sie über ihr Erreichen des Halbfinales informiert werden.

5. Eigentum am Urheberrecht:

Mit Einreichung einer Einsendung durch einen einzelnen Schöpfer in einer Kategorie versichert der Teilnehmer, dass er der einzige Designer, Schöpfer und Eigentümer des Kunstwerks, einschließlich sämtlicher visuellen und auditorischen Komponenten ist oder die Genehmigung erhalten hat, urheberrechtlich geschützte Komponenten zu verwenden, und er versichert des Weiteren, dass das Kunstwerk keine Informationen enthält, die vom Geschäftssitz des Teilnehmers oder eines Dritten als vertraulich betrachtet werden. Mit Einreichung einer Einsendung durch eine Gruppe von Schöpfern versichern die Teilnehmer, dass sie das visuelle und auditorische Kunstwerk gemeinsam entworfen und geschaffen haben und dessen Eigentümer sind oder die Genehmigung erhalten haben, urheberrechtlich geschützte Komponenten zu verwenden, und sie versichern des Weiteren, dass das Kunstwerk keine Informationen enthält, die vom Geschäftssitz der Teilnehmer oder eines Dritten als vertraulich betrachtet werden.

6. Preise:

Die drei besten Finalisten in jeder Kategorie (zusammen als die „Finalisten“ bezeichnet) werden bei der im August 2009 in Beijing stattfindenden Preisverleihungszeremonie (im Folgenden die „Veranstaltung“) bekannt gegeben und erhalten dabei ihre Preise. Die Finalisten, d. h. die einzelnen Teilnehmer und im Falle von Gruppeneinsendungen der jeweilige Teamleiter, erhalten eine Reise nach Beijing, China, zur Teilnahme an der Preisverleihungszeremonie, Studiotouren und Podiumsdiskussionen, einschließlich eines nicht auszahlbaren Hin- und Rückflugs in der Economy-Klasse (sofern der Teilnehmer nicht im Großraum Beijing wohnt), und einer Unterbringung für zwei Nächte in einer vom Sponsor gewählten Unterkunft. Alle sonstigen Reisekosten müssen von den Finalisten übernommen werden. Wettbewerbsteilnehmer, deren Einsendungen in einer Kategorie besonders erwähnt werden (Honorable Mention), werden zur Veranstaltung eingeladen, sind jedoch für ihre Anreise und Übernachtung selbst verantwortlich. Aus den besten drei Finalisten in jeder Kategorie wird nur ein Gewinner pro Kategorie ausgezeichnet. Die anderen zwei werden als Finalisten ausgezeichnet. Alle Personen, die zur Preisverleihungszeremonie anreisen möchten – gleichgültig, ob der Sponsor ihre Unterkunft bezahlt oder nicht –, sind selbst dafür verantwortlich herauszufinden, welche Dokumente sie für die Reise benötigen, z. B. Reisepass und Visum, und diese auf eigene Kosten zu beantragen und für deren Gültigkeit zu sorgen. Sollten die Reisepläne einer Person scheitern, weil die entsprechenden Dokumente nicht eingeholt wurden oder nicht gültig waren, gelten alle Gewinne dieser Person als verwirkt. In diesem Fall ist der Sponsor nicht dafür verantwortlich, Anreise, Übernachtung und Preis(e) dieser Person zu ersetzen oder diese Person auf andere Art und Weise zu entschädigen.

  • Kategoriegewinner: Die Gewinner in den einzelnen Kategorien erhalten 3.000 USD in bar, eine (1) Education Version der Adobe Creative Suite® 3 Master Collection, eine Gewinnerurkunde sowie einen dreidimensionalen Preis. Gruppengewinner erhalten 3.000 USD in bar, die unter den Mitgliedern des Gewinnerteams aufzuteilen sind, und einen dreidimensionalen Preis. Jedes aufgeführte Teammitglied erhält auch eine Gewinnerurkunde und nach ihrer Wahl die Education Version von Adobe Creative Suite 3 Design Premium [599 USD], Web Premium [499 USD] oder Production Premium [599 USD].
  • Finalisten: Einzelne Finalisten erhalten 1.000 USD, nach ihrer Wahl die Education Version von Adobe Creative Suite 3 Design Premium [599 USD], Web Premium [499 USD] oder Production Premium [599 USD] und eine Finalistenurkunde. Gruppenfinalisten erhalten 1.000 USD in bar, die unter den Mitgliedern des Finalistenteams aufzuteilen sind. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied eine Finalistenurkunde und nach seiner Wahl die Education Version entweder eines (1) Adobe Creative Suite Standardprodukts (Design Standard [399 USD] oder Web Standard [399 USD]) oder von drei (3) einzelnen Produkten aus den folgenden: Adobe After Effects® CS3 [349 USD], Adobe Audition® 3 [149 USD], Adobe Encore® CS3 [149 USD], Adobe Premiere® Pro CS3 [349 USD] oder Adobe Soundbooth™ CS3 [99 USD].
  • Teilnehmer mit besonderer Erwähnung (Honorable Mention): Einzelne Teilnehmer oder Gruppen, deren Einsendungen besonders erwähnt werden, erhalten ein (1) Adobe-Softwareprodukt ihrer Wahl (die jeweilige Education Version aus folgender Liste: Adobe Acrobat® 8 Professional [159 USD], Adobe After Effects CS3 [349 USD], Adobe Audition 3 [149 USD], Adobe Encore CS3 [149 USD], Adobe GoLive® 9 [79 USD], Adobe Illustrator® CS3 [199 USD], Adobe InDesign® CS3 [199 USD], Adobe Photoshop® CS3 [299 USD] oder Adobe Premiere Pro CS3 [349 USD]) und eine Urkunde für Teilnehmer mit besonderer Erwähnung.

Da es sich hierbei um einen Wettbewerb handelt, bei dem Fähigkeiten verglichen werden, hängen die Gewinnchancen von der Qualität der eingegangenen Einsendungen ab. Alle Preise werden vergeben, es sei denn, es gibt weniger teilnahmeberechtigte Einsendungen in einer Kategorie als Preise für die Kategorie zur Verfügung stehen oder die Schiedsrichter sind der Ansicht, dass die Qualität der eingesandten Beiträge für eine Preisvergabe nicht ausreicht. Es werden weder Alternativpreise noch Bargeld noch sonstige Ersatzpreise vergeben, außer wenn der Sponsor im Falle eines nicht mehr verfügbaren Preises dies bestimmt. Preise sind nicht abtretbar oder übertragbar. Für etwaige bundesstaatliche, einzelstaatliche, regionale, autonome oder lokale Steuern sind die Gewinner selbst verantwortlich. Die angegebenen Preise entsprechen den durchschnittlichen Einzelhandelspreisen. Gewinner von Preisen haben keinen Anspruch auf die Differenz zwischen dem angegebenen Wert eines Preises und dem Betrag, den die Gewinner in ihrem oder einem anderen Land für diesen Preis bezahlen würden.

7. Benachrichtigung der Finalisten:

Einsendungen werden vom 8. bis 10. Juli 2009 bewertet. Die Finalisten werden per Kurierdienst, E-Mail oder Telefon benachrichtigt und haben ab Erhalt der Benachrichtigung zehn (10) Tage Zeit, um ihren Finalistenstatus anzuerkennen und ihre Teilnahme an der Veranstaltung per Post (in den USA), E-Mail oder Kurierdienst zu bestätigen. Den Finalisten wird mitgeteilt, dass sie für eine Preisplatzierung nominiert wurden, sie erfahren allerdings erst bei der eigentlichen Veranstaltung, welchen Platz sie erreicht haben. Für eine verspätete, verloren gegangene, falsch versandte oder nicht erfolgreiche Benachrichtigung von Gewinnern ist der Sponsor weder verantwortlich noch übernimmt er irgendeine Haftung. Falls ein Finalist nicht kontaktiert werden kann, nicht berechtigt ist, seinen Status nicht bestätigt oder Bedingungen dieser offiziellen Regeln nicht erfüllt, kann es sein, dass er seinen Preisanspruch verliert und ein anderer Finalist gewählt wird. Als Voraussetzung für die Entgegennahme von Preisen müssen Finalisten binnen zehn (10) Tagen nach Erhalt durch den Gewinner eine Haftungsfreistellung, eine Erklärung zur Teilnahmeberechtigung, eine Lizenzvereinbarung und, wo dies gesetzlich zugelassen ist, eine Vereinbarung zur Einwilligung der Veröffentlichung unterzeichnen und zurückschicken.

8. Allgemeine Bedingungen:

Der Sponsor ist weder verantwortlich noch übernimmt er Haftung für: (i) verlorene, verspätete, verzögerte, beschädigte, unvollständige, unleserliche, unverständliche oder an die falsche Anschrift verschickte Einsendungen; (ii) Störungen, Defekte oder Probleme jeglicher Art von Telefonen, Elektronik, Hardware- oder Softwareprogrammen, Netzwerken, Internet oder Computern; (iii) fehlgeschlagene, unvollständige, teilweise, verfälschte oder verzögerte Computerübertragungen; (iv) Zustände, die durch nicht im Verantwortungsbereich des Sponsors liegende Ereignisse verursacht werden und zu einer Störung oder Verfälschung des Wettbewerbs führen; (v) Verletzungen, Verluste oder Schäden jedweder Art, die im Zusammenhang mit oder als Folge von Preisen, der Annahme, dem Besitz oder der Verwendung von Preisen oder der Teilnahme am Wettbewerb entstehen; (vi) Druck- oder typografische Fehler in Materialien, die mit dem Wettbewerb in Verbindung stehen (trifft nicht für Spanien zu); (vii) oder Verstöße gegen regionale, einzelstaatliche, autonome oder lokale Gesetze oder Verordnungen während der Schaffung der Einsendungen seitens der Teilnehmer. Der Sponsor behält sich das Recht vor, den Wettbewerb abzuändern, zeitweilig aufzuheben oder ganz abzusagen, falls die Verwaltung, Sicherheit oder fachgemäße Durchführung des Wettbewerbs durch Betrug oder technisches Versagen beeinträchtigt wird. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen des Sponsors. Jeder Wettbewerbsteilnehmer verpflichtet sich, den Sponsor in Bezug auf sämtliche Verluste, Schadensersatzforderungen, Rechte, Ansprüche und Klagen jeglicher Art in Verbindung mit dem Wettbewerb oder als Folge der Annahme, des Besitzes oder der Verwendung eines Preises freizustellen und schadlos zu halten, insbesondere bei Körperverletzung, Tod, Sachschaden, Ansprüchen wegen einer Verletzung von geistigem Eigentum, Öffentlichkeitsrechten, Verleumdung oder Eingriff in die Privatsphäre. Unbeschadet des Vorstehenden gilt die obige Haftungsfreistellung nicht bei Körperverletzung, Tod oder Sachschaden infolge einer Fahrlässigkeit seitens des Sponsors gegenüber einem Teilnehmer mit Wohnsitz in Indien und nicht bei durch Fahrlässigkeit des Sponsors verursachter Körperverletzung oder Tod in Bezug auf Teilnehmer, die in Hongkong oder Portugal ansässig sind. Die vorstehende Haftungsfreistellung trifft nur auf gewöhnliche oder geringfügige Fahrlässigkeit seitens des Sponsors gegenüber Teilnehmern mit Wohnsitz in Spanien zu. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die ausschließliche Verpflichtung des Sponsors darin besteht, Einsendungen von berechtigten Teilnehmern gemäß den in diesen offiziellen Regeln dargelegten Verfahren und Kriterien den Schiedsrichtern vorzulegen und die hierin angegebenen Preise vorbehaltlich der hierin beschriebenen Bedingungen an die Gewinner zu vergeben. Der Teilnehmer versichert, dass die Verpflichtung des Sponsors eine faire und angemessene Vergütung für eingereichte Einsendungen darstellt und dass der Teilnehmer keinen Anspruch auf weitere Entschädigung hat und sich nicht darum bemühen wird.

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle einer Platzierung unter den Finalisten, als Bedingung für die Entgegennahme eines Preises eine Lizenzvereinbarung zu unterzeichnen, die dem Sponsor eine lizenzgebührenfreie, nichtausschließliche, unkündbare, weltweite Lizenz zur Verwendung, Reproduktion, Verteilung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Darbietung, Modifizierung zwecks öffentlicher Aufführung oder Darbietung und Erstellung von der Einsendung des Gewinners abgeleiteter Arbeiten zu Werbe- und Verkaufsförderungszwecken von Adobe-Produkten sowie zur Aufnahme in Adobe-Produkte und zum Vertrieb von Adobe-Produkten erteilt. Sollte solch eine unkündbare Lizenz nicht wirksam oder nicht durchsetzbar sein, unterzeichnet der Teilnehmer eine Lizenzvereinbarung, die dem Sponsor eine lizenzgebührenfreie, nichtausschließliche, weltweite Lizenz über zwei (2) Jahre zur Verwendung, Reproduktion, Verteilung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Darbietung, Modifizierung zwecks öffentlicher Aufführung oder Darbietung und Erstellung von der Einsendung des Gewinners abgeleiteter Arbeiten zu Werbe- und Verkaufsförderungszwecken von Adobe-Produkten sowie zur Aufnahme in Adobe-Produkte und zum Vertrieb von Adobe-Produkten erteilt. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche zur Wirksamwerdung dieser Lizenz erforderlichen Dokumente zu unterschreiben.

Mit Einreichung einer Einsendung gibt der betreffende Teilnehmer seine Einwilligung zur unentgeltlichen Verwendung seiner persönlichen Angaben, seines Namens, seiner Abbildung und/oder seiner Stimme in Anzeigen oder Werbung in Bezug auf den Wettbewerb. Mit Ausnahme von Angelegenheiten, welche die Teilnehmer in Portugal und Spanien betreffen, unterliegen alle Aspekte und Fragen bzgl. der Formulierung, Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzbarkeit dieser offiziellen Regeln sowie der Rechte und Pflichten der Teilnehmer und des Sponsors im Zusammenhang mit dem Wettbewerb den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien und werden ihnen entsprechend ausgelegt, ohne dass eine Rechtswahlklausel oder Kollisionsnorm (des US-Bundesstaates Kalifornien oder eines anderen Rechtsraums) zum Tragen kommt, die die Anwendung der Gesetze eines anderen Rechtsraums als dem des US-Bundesstaates Kalifornien erforderlich machen würde. Soweit gesetzlich zugelassen, erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass jegliche Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche und Klagegründe, die aus diesem Wettbewerb oder den vergebenen Preisen hervorgehen oder damit verbunden sind – mit Ausnahme der Verwaltung des Wettbewerbs oder der Ermittlung der Gewinner – einzeln, d. h. nicht in Form einer Sammelklage, und ausschließlich durch das US-Bundesbezirksgericht für den Nördlichen Bezirk von Kalifornien, Abteilung San Jose (United States District Court for the Northern District of California, San Jose Division), oder das zuständige Gericht des Bundesstaates Kalifornien (California State Court) in Santa Clara County, Kalifornien, USA, geregelt werden.

9. Liste der Gewinner:

Eine Liste aller Gewinner wird am 30. Oktober 2009 auf der ADAA-Website unter www.ADAAentry.com veröffentlicht.

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